1. Metzinger Bürgerentscheid:

Sonntag, 31. August 2008

Was ist ein Bürgerentscheid:
Unter den verschiedenen Formen der kommunalen Bürgerbeteiligung gibt es eine, die den Bürgerinnen und Bürgern echte Entscheidungsrechte einräumt: Dies ist der Bürgerentscheid.

Nur beim Bürgerentscheid, d.h. der Abstimmung aller Wahlberechtigten einer Stadt über eine kommunale Sachfrage, können die Bürger selber entscheiden.

Beim Bürgerentscheid wird von der Bürgerschaft nicht nur die letzte Entscheidung einer Sachfrage getroffen, auch die Formulierung der Abstimmungsfrage erfolgt durch sie: Mit Hilfe eines dem Bürgerentscheid vor geschalteten Bürgerbegehrens (Unterschriftenliste).

Somit sind Bürgerbegehren und Bürgerentscheide die mächtigsten Instrumente, die Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stehen, um die Politik in ihrer Stadt zu beeinflussen.

Was die Bevölkerung im Bürgerentscheid beschließt, muss wie ein Gemeinderatsbeschluss umgesetzt werden.

Deshalb:
Bitte nehmen Sie Ihr Recht zur Mitgestaltung der Politik in unserer Stadt wahr. Gehen Sie am Sonntag, 31. August zur Wahl !
Jede Stimme zählt!



Das Zustimmungsquorum:

Ein Bürgerentscheid hat nur Erfolg, wenn er zwei Hürden überspringt:

1. ihm muss die Mehrheit der Abstimmenden zustimmen
und
2. diese Mehrheit muss mindestens 25 % aller Stimmberechtigten ausmachen
- Erfolgs- oder Zustimmungsquorum
- in Metzingen sind dies ca. 4.144 Stimmen

Bei Stimmengleichheit gilt ein Bürgerentscheid als abgelehnt.

Für die Bürgerinitiative:
Dr. Ulrich Lorch, Eisenbahnstr. 7,
72555 Metzingen, Tel.: 1 58 10

Martin Streicher, Ölmühle 1/1,
72555 Metzingen, Tel.: 1 89 18

Inge Fritz, Benzstr. 16,
72555 Metzingen, Tel.: 1 82 25

Horst Lang, Klosterstr. 51,
72555 Metzingen, 2 19 97

Gerne können Sie uns auch finanziell unterstützen:
Spendenkonto: Volksbank Metzingen,
Konto-Nr. 214 502 007, BLZ 640 912 00
Kontoinhaber: Bürgerinitiative Braike-Wangen


Was ist ein Bürgerentscheid:

Unter den verschiedenen Formen der kommunalen Bürgerbeteiligung gibt es eine, die den Bürgerinnen und Bürgern echte Entscheidungsrechte einräumt: Dies ist der Bürgerentscheid.

Nur beim Bürgerentscheid, d.h. der Abstimmung aller Wahlberechtigten einer Stadt über eine kommunale Sachfrage, können die Bürger selber entscheiden.

Alle anderen kommunalen Beteiligungsformen erlauben der Bürgerschaft zwar die Mitwirkung und Einflussnahme, die Entscheidung jedoch trifft der Gemeinderat alleine.
Beim Bürgerentscheid wird von der Bürgerschaft nicht nur die letzte Entscheidung einer Sachfrage getroffen, auch die Formulierung der Abstimmungsfrage erfolgt durch sie: Mit Hilfe eines dem Bürgerentscheid vor geschalteten Bürgerbegehrens (Unterschriftenliste).

Mit einem Bürgerbegehren, d.h. dem Antrag der Bürgerinnen und Bürger, eine bestimmte kommunalpolitische Sachfrage zum Bürgerentscheid zu stellen, kann man auch gegen den Willen des Gemeinderates ein Thema zum Diskussions- und geg. zum Abstimmungsgegenstand machen.

Somit sind Bürgerbegehren und Bürgerentscheide die mächtigsten Instrumente, die Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stehen, um die Politik in ihrer Stadt zu beeinflussen.

Was die Bevölkerung im Bürgerentscheid beschließt, muss wie ein Gemeinderatsbeschluss umgesetzt werden.